ausgelöster Rauchmelder
Einsatz 2018-0008 | Veröffentlicht am
In einer Wohnung in Wessiszell hatte ein Rauchmelder Alarm geschlagen. Ein Mitbewohner im Haus hat dies bemerkt und die Feuerwehr alarmiert.Beim Eintreffen konnten wir den Rauchmelder noch hören. Die Bewohner reagierten jedoch nicht auf ein klingeln bzw. klopfen. Wir kontrollierten die Zugangsmöglichkeiten, mussten jedoch die Wohnungstüre öffnen. In der Wohnung fanden wir den ausgelösten Rauchmelder - es handelte sich um einen Fehlalarm. Die Wohnung wurde von uns wieder im Beisein der Polizei verschlossen.Ein Hinweis an dieser Stelle:Bei einem ausgelösten Rauchmelder sind die Feuerwehren verpflichtet, dem Alarm nachzugehen. Wenn niemand die Türe öffnet, muss die Wohnung ggfs. gewaltsam geöffnet werden. Hier wird weitesgehend versucht, den geringst möglichen Schaden zu verursachen. Im o.g. Fall wurde nur das Türschloss beschädigt.
Einsatzdetails
Einsatzart
Brandbekämpfung
Einsatz Alarmierung bis Ende
13.01.2018 - 16:42 Uhr bis 17:15 Uhr
(33 Minuten)
Einsatzort
Wessiszell
Alarmierungsarten
Alarmierte Einheiten
Fahrzeuge
